Bezahlen mit SEPA-Lastschrift

Bei einer SEPA-Lastschrift erteilt ein Zahler bzw. eine Zahlerin (auch: Kontoinhaber:in) dem Zahlungsempfänger bzw. der Zahlungsempfängerin (auch: Kreditor:in) die Erlaubnis (auch: Lastschriftsmandat), bestimmte einmalige oder wiederkehrende Beträge (wie etwa Mieten, Abonnements oder Rechnungen) vom Konto abzubuchen. Bei wiederkehrenden Zahlungen kann sich die Betragshöhe auch ändern.

Der Kreditor bzw. die Kreditorin übermittelt das Lastschriftsmandat an die Bank des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin. Letztere:r kann ein erteiltes Lastschriftmandat jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreditor bzw. der Kreditorin widerrufen. Kann eine Abbuchung mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden Bankspesen (auch: Rücklastschriftgebühren) verrechnet.

Sicher informiert!

Gewusst wie – Information ist der beste Schutz vor Betrugsfallen. Mit den folgenden Tipps bleiben Sie sicher beim Bezahlen mit SEPA-Lastschrift.

Hilfe im Ernstfall

Was ist zu tun, wenn Sie doch ein Betrugsopfer geworden sind? Erfahren Sie, wie Sie im Betrugsfall beim Bezahlen mittels Lastschrift vorgehen können.