Bezahlen mit SEPA-Lastschrift

Bei einer SEPA-Lastschrift erteilt eine Zahler:in (auch: Kontoinhaber:in) der Zahlungsempfänger:in (auch: Creditor) die Erlaubnis (auch: Lastschriftsmandat), bestimmte einmalige oder wiederkehrende Beträge (wie etwa Mieten, Abonnements oder Rechnungen) vom Konto abzubuchen. Bei wiederkehrenden Zahlungen kann sich die Betragshöhe auch ändern.

Das Lastschriftsmandat wird vom Creditor an die  Bank der Kontoinhaber:in übermittelt. Der Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin kann ein erteiltes Lastschriftmandat jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Creditor widerrufen. Kann eine Abbuchung mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden Bankspesen (=Rücklastschriftgebühr) verrechnet.

Sicher informiert!

Gewusst wie – Information ist der beste Schutz vor Betrugsfallen. Mit den folgenden Tipps bleiben Sie sicher beim Bezahlen mit SEPA-Lastschrift.

Hilfe im Ernstfall

Sie vermuten, dass Sie einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind? Erfahren Sie, wie Sie im Betrugsfall beim Bezahlen mittels Lastschrift vorgehen können.